Barrierefreies Webdesign

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Barrierefreies Webdesign

Barrierefreies Webdesign ist nicht nur ein „Nice-to-Have“, sondern wird ab dem 28. Juni 2025 zur Pflicht für viele Unternehmen. Grundlage dafür ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), welches die EU-Richtlinie des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt. Das Ziel: europaweit einheitliche Standards für Barrierefreiheit in digitalen Angeboten. Doch was bedeutet das konkret für Websites, und warum ist es wichtig, frühzeitig mit einem Profi zusammenzuarbeiten?


1. Was ist Barrierefreiheit im Webdesign?

Barrierefreiheit im Webdesign bedeutet, dass eine Website für alle Menschen – unabhängig von Behinderungen – zugänglich und nutzbar ist. Zu den wichtigsten Aspekten zählen:

  • Screenreader-Unterstützung: Inhalte müssen von Screenreadern korrekt interpretiert werden können.
  • Kontraste: Ausreichende Farbkontraste erleichtern das Lesen für Menschen mit Sehbehinderungen.
  • Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen müssen ohne Maus zugänglich sein.
  • Alternativtexte: Bilder und Medien benötigen Beschreibungen.
  • Korrekte Struktur: Überschriften, Listen und Links müssen logisch und klar strukturiert sein.

2. Wer ist ab 2025 zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Das BFSG gilt ab dem 28. Juni 2025 und verpflichtet bestimmte Unternehmen zur Einhaltung der Barrierefreiheit gemäß der europäischen Norm EN 301 549, die auf den WCAG 2.1 (Level AA) basiert. Betroffen sind unter anderem:

  • Unternehmen im Onlinehandel (z. B. Webshops).
  • Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen.
  • Banken und Finanzdienstleister (z. B. Online-Banking).
  • Verkehrsunternehmen mit digitalen Buchungssystemen.

Ausnahmen: Kleinunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro sind von den Pflichten ausgenommen. Auch rein private oder geschäftliche (B2B) Angebote fallen nicht unter das Gesetz.


3. Welche gesetzlichen Anforderungen gelten konkret?

Das BFSG schreibt vor, dass digitale Angebote die Anforderungen der EN 301 549 erfüllen müssen. Diese Norm beschreibt die technischen Standards zur Barrierefreiheit und verweist direkt auf die WCAG 2.1. Zudem sind folgende Maßnahmen vorgeschrieben:

  • Erklärung zur Barrierefreiheit: Unternehmen müssen auf ihrer Website dokumentieren, wie die Barrierefreiheit umgesetzt wurde und welche Bereiche (noch) nicht barrierefrei sind.
  • Kontaktmöglichkeit: Nutzer*innen müssen Barrieren melden können.
  • Verantwortlichkeit: Auch bei der Nutzung von Drittanbieter-Systemen (z. B. Plugins) liegt die Verantwortung für Barrierefreiheit beim Unternehmen.

4. Warum ist Barrierefreiheit wichtig?

Barrierefreiheit ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bietet auch zahlreiche Vorteile:

  • Reichweite: Barrierefreie Websites sind für eine größere Zielgruppe zugänglich – darunter auch Menschen mit Behinderungen.
  • Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Inhalte sind oft besser strukturiert und werden von Suchmaschinen leichter gefunden.
  • Image: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, zeigen gesellschaftliche Verantwortung und stärken ihre Marke.

Unternehmen, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, riskieren hingegen Bußgelder und sogar die Untersagung ihres Online-Betriebs durch Marktüberwachungsbehörden.


5. Warum ein Profi für barrierefreies Webdesign?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert technisches Know-how und Erfahrung. Ein Profi bringt das nötige Fachwissen mit, um:

  • die gesetzlichen Vorgaben korrekt umzusetzen (z. B. EN 301 549, WCAG 2.1).
  • technische Hürden wie JavaScript-Funktionen oder falsch eingesetzte HTML-Elemente zu vermeiden.
  • Barrierefreiheit effizient und nachhaltig in die Website zu integrieren.

So vermeiden Sie teure Nachbesserungen und rechtliche Probleme.


6. Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen – gleichzeitig bietet Barrierefreiheit eine Chance, die Nutzererfahrung für alle zu verbessern. Ab dem 28. Juni 2025 wird Barrierefreiheit für viele Websites Pflicht. Ein Webdesign-Profi hilft Ihnen, alle Anforderungen zu erfüllen, rechtliche Risiken zu minimieren und Ihre Website zukunftssicher zu gestalten.


Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der barrierefreien Gestaltung Ihrer Website? Kontaktieren Sie uns – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

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